Förderbeiträge erhalten ausschliesslich männliche und weibliche Abkömmlinge des Stammvaters Ratsherr Kaspar Dettling, gestorben 1757, zu Buosingen in Lauerz /SZ, die den Nachnamen Dettling tragen und nach schweizerischer Rechtsordnung volljährig sind. Adoption ist dabei der Blutsverwandtschaft gleichgestellt.
Der Stiftungsrat legt im Organisationsreglement die Bedingungen fest, nach denen die Abstammung als nachgewiesen gilt. Er kann insbesondere für die Destinatäre der bisherigen Familienstiftung «Stipendienfonds der Dettlings» erleichterte Bedingungen festsetzen.
Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend über die Zugehörigkeit zum Kreis der Destinatäre.